Nicht jede Familie kann die Kosten einer Bestattung aus eigenen Mitteln tragen. Wir wissen, dass dies für Angehörige eine zusätzliche Belastung sein kann. In solchen Fällen besteht die Möglichkeit, beim Sozialamt einen Antrag auf Kostenübernahme zu stellen.
Wer übernimmt die Bestattungskosten?
Grundsätzlich müssen die nächsten Angehörigen für die Bestattungskosten aufkommen. Wenn aber weder aus dem Nachlass des Verstorbenen noch aus den eigenen Mitteln die Kosten gedeckt werden können, kann das Sozialamt einspringen.
Voraussetzungen für die Kostenübernahme
Das Sozialamt prüft die finanzielle Situation der Angehörigen. Erst wenn nachgewiesen wird, dass die Kosten nicht getragen werden können, übernimmt das Amt die notwendigen Ausgaben. Wichtig ist, dass es dabei um eine schlichte, aber würdevolle Bestattung geht – Sonderwünsche oder sehr aufwendige Gestaltungen werden in der Regel nicht übernommen.
Welche Kosten werden übernommen?
Das Sozialamt übernimmt die Kosten für eine einfache, ortsübliche Bestattung. Dazu zählen zum Beispiel:
- Leistungen des Bestatters wie Abholung, Überführung und ein einfacher Sarg oder eine Urne
- die Gebühren des Friedhofs für eine Grabstelle
- notwendige Formalitäten und Urkunden
Zusatzleistungen, die über das Notwendige hinausgehen, müssen von den Angehörigen selbst getragen werden.
Unser Versprechen
Wenn bei Ihnen der Fall einer Sozialbestattung eintritt, können Sie sich trotzdem darauf verlassen, dass wir eine würdevolle Beisetzung für Ihren Angehörigen gestalten. Wir beraten Sie einfühlsam, helfen bei der Antragstellung und klären mit Ihnen, welche Leistungen übernommen werden können.
Sprechen Sie uns an – wir stehen Ihnen jederzeit unter 02524 93310 zur Verfügung.


